Volksinitiative «Zersiedelung stoppen – für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungsinitiative)»
Stimmengewichtetes Resultat über 2'116 Gemeinden
Wollen Sie die Volksinitiative «Zersiedelung stoppen – für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungsinitiative)» annehmen?
Ausgangslage
In der Schweiz wird rege gebaut. Das geht auf Kosten von Natur und Landschaft. Um der Zersiedelung entgegenzuwirken, braucht es strenge Regeln. Diese hat das Volk 2013 in der Abstimmung über das Raumplanungsgesetz beschlossen: Bauzonen dürfen nur noch so viel Land umfassen, wie voraussichtlich innert 15 Jahren benötigt wird. Zu grosse Bauzonen müssen verkleinert werden. Die Kantone sind daran, diese Vorgaben umzusetzen – und so für einen besseren Schutz von Natur und Landschaft zu sorgen.
Mehr lesen
Die Vorlage
Die Jungen Grünen haben 2016 die Volksinitiative «Zersiedelung stoppen – für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungsinitiative)» eingereicht. Diese will die Gesamtfläche der Bauzonen in der Schweiz einfrieren: Neue Bauzonen sollen nur noch geschaffen werden dürfen, wenn andernorts eine mindestens gleich grosse Fläche als Bauzone aufgehoben wird. Die Initiative will in der Verfassung zudem festschreiben, welche Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen noch gebaut werden dürfen. Weiter fordert sie, dass bereits bebaute Flächen besser genutzt werden. Bund, Kantone und Gemeinden müssten ausserdem nachhaltige Formen des Wohnens und Arbeitens fördern.
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze» · Offizielle Seite
Resultat nach Gemeinde
Ja-Anteil pro GemeindeStärkstes Ja
BFSResultat nach Gemeinde
Top 10| # | Gemeinde | Ja-Anteil | Kanton |
|---|---|---|---|
| 1 | Schelten | 77.8% | BE |
| 2 | Rebévelier | 65.0% | BE |
| 3 | Wasterkingen | 59.4% | ZH |
| 4 | Romainmôtier-Envy | 57.2% | VD |
| 5 | La Chaux-de-Fonds | 56.4% | NE |
| 6 | Kammersrohr | 56.3% | SO |
| 7 | Rifferswil | 54.9% | ZH |
| 8 | Vernate | 54.6% | TI |
| 9 | Presinge | 54.3% | GE |
| 10 | Vico Morcote | 53.4% | TI |
Resultat nach Bezirk
Ja-Anteil pro Bezirk — die von BFS publizierten Bezirkszahlen; Kantone ohne Bezirke bleiben neutralResultat nach Bezirk
Bezirksresultate, wie vom BFS publiziert — Top 10 Ja / Top 10 Nein| # | Bezirk | Ja-Anteil | Kanton |
|---|---|---|---|
| 1 | Bezirk Zürich | 49.5% | ZH |
| 2 | Distretto di Mendrisio | 48.4% | TI |
| 3 | District de Lausanne | 46.9% | VD |
| 4 | Wahlkreis Luzern-Stadt | 46.1% | LU |
| 5 | District de la Sarine | 44.0% | FR |
| 6 | Bezirk Winterthur | 43.0% | ZH |
| 7 | Bezirk Schaffhausen | 42.9% | SH |
| 8 | Bezirk Solothurn | 42.7% | SO |
| 9 | District de l'Ouest lausannois | 42.7% | VD |
| 10 | Bezirk Vorderland | 42.5% | AR |
Wie die Kantone gestimmt haben
Ja-Anteil pro GemeindeDiese Vorlage brauchte das Volksmehr UND das Ständemehr. Sechs Kantone zählen als halbe Standesstimme (BV Art. 142).
| # | Kanton | Ja-Anteil | Beteiligung | Gemeinden |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Genf | 47.7% | 48.2% | 45 |
| 2 | Basel-Stadt | 46.5% | 55.7% | 3 |
| 3 | Neuenburg | 46.2% | 34.0% | 24 |
| 4 | Tessin | 41.8% | 33.3% | 100 |
| 5 | Schaffhausen | 40.6% | 63.3% | 26 |
| 6 | Zürich | 40.0% | 42.5% | 160 |
| 7 | Jura | 38.5% | 31.4% | 51 |
| 8 | Freiburg | 38.0% | 34.4% | 119 |
| 9 | Waadt | 37.1% | 42.3% | 300 |
| 10 | Appenzell Ausserrhoden | 36.7% | 37.4% | 20 |
| 11 | Basel-Landschaft | 36.5% | 37.5% | 86 |
| 12 | Solothurn | 36.2% | 35.7% | 104 |
| 13 | Glarus | 36.1% | 27.9% | 3 |
| 14 | Bern | 34.9% | 36.8% | 328 |
| 15 | Luzern | 33.7% | 37.6% | 79 |
| 16 | Aargau | 33.6% | 34.4% | 196 |
| 17 | St. Gallen | 33.5% | 35.4% | 75 |
| 18 | Thurgau | 33.4% | 41.1% | 80 |
| 19 | Zug | 30.5% | 42.4% | 11 |
| 20 | Uri | 30.2% | 37.1% | 19 |
| 21 | Appenzell Innerrhoden | 28.1% | 35.1% | 5 |
| 22 | Graubünden | 28.1% | 34.1% | 100 |
| 23 | Schwyz | 26.2% | 39.2% | 30 |
| 24 | Nidwalden | 24.3% | 36.7% | 11 |
| 25 | Obwalden | 24.2% | 38.5% | 7 |
| 26 | Wallis | 21.3% | 45.4% | 122 |
Standpunkte
Empfehlungen gemäss ErläuterungenEmpfehlung des Initiativkomitees
EmpfehlungJa
Die ungebremste Zersiedelung zerstört Natur und Landschaft. Dadurch geht auch Landwirtschaftsland verloren. Die Initiative sorgt dafür, dass Landschaft und Lebensqualität erhalten bleiben. Sie holt die Versäumnisse der Revision des Raumplanungsgesetzes nach und ermöglicht einen haushälterischen Umgang mit dem Boden.
Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»
Empfehlung von Bundesrat und Parlament
EmpfehlungNein
Natur und Landschaft zu schonen, ist wichtig. Mit der Initiative ist der Schweiz jedoch nicht gedient: Ein starrer Bauzonen-Stopp lässt die Bedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft ausser Acht, ebenso die kantonalen und regionalen Unterschiede. Wo Bauland knapp wird, wächst zudem die Gefahr, dass die Wohnungspreise steigen.
Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»
Abstimmung im Parlament
| Ja | Nein | Enthaltungen | |
|---|---|---|---|
| Nationalrat | 37 | 143 | 18 |
| Ständerat | 3 | 34 | 7 |
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze». Wie in den Erläuterungen angegeben; weichen deren Sprachfassungen voneinander ab, gilt die Angabe, die mindestens zwei Sprachfassungen teilen.
Die Standpunkte sind die Kurzfassungen aus den offiziellen Erläuterungen des Bundesrates, wörtlich übernommen und von dieser Website weder gekürzt noch gewertet. Die vollständigen Argumente beider Seiten stehen in den verlinkten Erläuterungen.
Ausgangslage
In den letzten Jahrzehnten wuchsen Bevölkerung und Wirtschaft. Und die Lebensgewohnheiten veränderten sich. Dadurch stieg der Bedarf an Flächen für Wohnen, Arbeiten und für Infrastrukturen wie Strasse und Schiene. Dies führte zu einer regen Bautätigkeit. Gebaut werden darf grundsätzlich dort, wo es Bauzonen gibt. Fast die Hälfte der gesamten Bauzonenfläche entfällt auf reine Wohnzonen.
Trendwende
Die Bauzonenfläche stieg in der Schweiz bis 2012 stetig an. Seither setzte aber eine Trendwende ein: Die Gesamtfläche der Bauzonen blieb konstant, obwohl die dort lebende Bevölkerung von 7,4 auf 8 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner wuchs. Die Bauzonenfläche pro Person sank dadurch um rund 6 Prozent von 309 m2 auf 291 m2.(1)
Ganzen Text anzeigen
Revidiertes Raumplanungsgesetz
Boden ist nicht unbeschränkt verfügbar. Es braucht einen sorgsamen Umgang damit. Das Volk hat daher 2013 mit der Revision des Raumplanungsgesetzes beschlossen, dass Bauzonen nur noch dem voraussichtlichen Bedarf für 15 Jahre entsprechen dürfen. Zu grosse Bauzonen müssen verkleinert werden. So lässt sich Landwirtschaftsland zurückgewinnen. Zudem müssen brachliegende oder ungenügend genutzte Flächen in den Bauzonen besser genutzt werden. Die Kantone sind daran, die strengeren Vorgaben umzusetzen. Dazu müssen sie die Richtpläne anpassen und vom Bundesrat bis spätestens am 30. April 2019 genehmigen lassen. Nach diesem Datum dürfen sie keine neuen Bauzonen schaffen, solange ihr Richtplan vom Bundesrat nicht genehmigt ist.
Forderungen der Initiative – Bauzonen einfrieren
Die Volksinitiative «Zersiedelung stoppen – für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungsinitiative)» wurde von den Jungen Grünen kurz nach der Revision des Raumplanungsgesetzes lanciert und 2016 eingereicht. Sie will die Gesamtfläche der Bauzonen in der Schweiz auf unbefristete Zeit auf dem heutigen Stand einfrieren. Konkret verlangt sie, dass neue Bauzonen nur noch geschaffen werden dürfen, wenn anderswo eine mindestens gleich grosse Fläche von vergleichbarem landwirtschaftlichem Ertragswert wieder aus der Bauzone ausgeschieden wird. Der landwirtschaftliche Ertragswert wird anhand der Bodenqualität und weiterer Kriterien wie Klima oder Hangneigung berechnet.
Forderungen der Initiative – Bauen ausserhalb der Bauzone
Ausserhalb der Bauzonen dürfen heute nur die nötigsten, an den Standort gebundenen Bauten und Anlagen erstellt werden. Dazu gehören Strassen, Stromleitungen, Seilbahnen oder Antennen, aber auch Bauten für die Landwirtschaft. Die Initiative will den Kreis der Bauten und Anlagen, die ausserhalb der Bauzonen erstellt werden dürfen, noch enger fassen: Landwirtschaftsbauten sollen nur noch bewilligt werden, wenn sie einen direkten Bezug zur Bewirtschaftung des Bodens haben, also z. B. der Produktion von Freilandgemüse dienen oder der Haltung von Tieren, die mit eigenem Futter aufgezogen werden. Heute sind unter gewissen Voraussetzungen z. B. auch Gewächshäuser zulässig oder Ställe, in denen die Tiere mit zugekauftem Futter ernährt werden. Standortgebundene Bauten, die nicht der Landwirtschaft dienen, dürften ausserhalb der Bauzonen nur noch bewilligt werden, wenn sie im öffentlichen Interesse sind. Dazu gehören etwa Wasserreservoire.(2) Heute dürfen auch andere Vorhaben, etwa Bergrestaurants, bewilligt werden.
Forderungen der Initiative – Siedlungsentwicklung nach innen
Zu den weiteren Forderungen der Initiative gehört, dass eine Siedlungsentwicklung nach innen angestrebt werden soll, die mit hoher Lebensqualität im Einklang steht. Dieser Grundsatz gilt schon heute. Mit der Initiative würde er statt im Gesetz in der Verfassung verankert. Viele Gemeinden setzen dieses Anliegen bereits um. So werden bestehende Häuser aufgestockt oder brachliegende Industrieflächen umgenutzt.
Forderungen der Initiative – «Nachhaltige Quartiere»
Die Initiative will zudem, dass Bund, Kantone und Gemeinden für nachhaltige Formen des Wohnens und Arbeitens in kleinräumigen Strukturen sorgen, unter anderem mit kurzen Verkehrswegen.
Umsetzung und Folgen der Initiative
Bei Annahme der Initiative ist es Aufgabe des Parlaments, die neuen Bestimmungen im Gesetz zu konkretisieren. Darum ist heute vieles noch offen. Dazu gehört insbesondere die Frage, wie genau Bauzonen umverteilt würden, falls in einem Kanton neues Bauland geschaffen werden müsste – ob nur innerhalb des betreffenden Kantons oder auch über kantonale Grenzen hinaus in der ganzen Schweiz. Ungewiss sind auch die Kosten, die mit der Aufhebung und Umverteilung von Bauzonen verbunden wären.
(1) Bauzonenstatistik Schweiz (2017), Bundesamt für Raumentwicklung ARE (are.admin.ch/bauzonen).
(2) Das Gesetz kann Ausnahmen vorsehen. Bestehende Bauten ausser halb der Bauzonen sollen gemäss Initiative zudem von einer Bestandesgarantie profitieren und sie können geringfügig erweitert bzw. umgenutzt werden.
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «Im Detail»
- Wie lautete das Resultat der Abstimmung «Volksinitiative «Zersiedelung stoppen – für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungsinitiative)»»?
- Am 10.02.2019 wurde «Volksinitiative «Zersiedelung stoppen – für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungsinitiative)»» mit 737'241 Ja gegen 1'291'513 Nein abgelehnt. Die Stimmbeteiligung betrug 38.4%.
- Wie stimmten die Kantone über «Volksinitiative «Zersiedelung stoppen – für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungsinitiative)»» ab?
- Das stärkste Ja kam aus Genf (47.7%), das stärkste Nein aus Wallis (21.3%).
- Wurde «Volksinitiative «Zersiedelung stoppen – für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungsinitiative)»» angenommen?
- «Volksinitiative «Zersiedelung stoppen – für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungsinitiative)»» wurde am 10.02.2019 landesweit abgelehnt.